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Gewerbe- und Industriegebiet "Heßheimer Weg" Karlburg (Karlstadt)

Karlstadt Main-Spessart , Deutschland

Mobile Vorschaubild Luftbild
Mobile Vorschaubild Lageplan mit möglichen Grundstücksteilungen
Grundstücksfläche
Auf Anfrage
Nutzungsart
GE, GI
Entfernung zur Autobahn
Auf Anfrage
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Informationen zu diesem Gewerbegebiet

Landkreis / Kreisfreie Stadt
Main-Spessart
Postleitzahl
97753
Gemeinde
Karlstadt
Land
Deutschland
Nutzungsart
Gewerbegebiet (GE), Industriegebiet (GI)
Beschreibung
Das Gewerbe- und Industriegebiet "Heßheimer Weg", der Gemarkung Karlburg umfasst in diesem Bauabschnitt insgesamt eine bebaubare Fläche von ca. 97.000m². Hiervon befinden sich insgesamt knapp 74.000m² im städtischen Eigentum, aufgeteilt in ca. 38.890m² Gewerbegebietsfläche (Grundstücke Nrn. 1-2, 11-13, 18, 19, 22) und ca. 35.000m² Industriefläche (Grundstücke Nrn. 3-9, 14, 15). Die Erschließung hat bereits begonnen und ist bis voraussichtlich Sommer 2020 abgeschlossen.

Im Gewerbe- und Industriegebiets "Heßheimer Weg" stehen insgesamt 17 städtische Grundstücke zur Gewerbeansiedelung zum Verkauf. Die Grundstücke sind derzeit größtenteils noch nicht parzelliert. Auf Grund der voranschreitenden Erschließung und Verlegung der Hausanschlüsse, muss bei Änderungswünschen bezüglich der avisierten Aufteilung im Einzelfall eine Prüfung erfolgen. Die Kosten der Vermessung trägt die Stadt Karlstadt.

Der Verkauf der Grundstücke wird ausgehend vom "Pfadweg" Zug um Zug avisiert, um eine geschlossene Bebauung zu erreichen. Es stehen somit grundsätzlich als Gewerbeflächen die Grundstücke Nrn. 1, 22 und 11, nachfolgend die Grundstücke Nrn. 2, 12 und 13 vorrangig zur Veräußerung.

Bei der Bebauung sind die Vorgaben des geltenden Bebauungsplanes zu beachten. Die Vergabe von städtischen Gewerbegrundstücken obliegt dem Stadtrat und erfolgt sowohl an natürliche, als auch an juristische Personen, mit der Ausnahme von Bauherrengemeinschaften, Bauträgern, Investorenvorhaben und ähnlichem.

Die Stadt Karstadt verkauft gewerbliche Grundstücke sowohl an ortsansässige als auch an auswärtige Interessenten. Mit dem Verkauf von städtischen Gewerbegrundstücken möchte die Stadt Karlstadt die Ansiedelung von Unternehmen und Betrieben fördern, mit dem Ziel die Wirtschaft in Karlstadt zu stärken und zu festigen. Hierdurch soll eine nachhaltige Stadtentwicklung umgesetzt werden, insbesondere soll die Sicherung, die Erhaltung und die Weiterentwicklung einer ausgewogenen Gewerbestruktur, sowie die Schaffung weiterer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze sichergestellt werden.


Lage:
Das Gewerbe- und Industriegebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Karlburg. Die Zufahrt zum Gewerbegebiet „Heßheimer Weg“ erfolgt von der Bundesstraße B26 bzw. B 27 kommend direkt über die Staatsstraße 2435 abzweigend in die Ortsumgehungsstraße MSP 11.Die Grundstücke haben direkte Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten zur öffentlichen Straße. Ein Straßenausbau für den Schwerlastverkehr ist vorgesehen. Der Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr (Bus) über ÖPNV kann sichergestellt werden.


Verkehrsanbindung:
Karlstadt liegt rund 25 Kilometer nördlich von Würzburg am Knotenpunkt zweier Bundesstraßen, der B26 und B27. Das Gewerbegebiet befindet sich in Karlburg, einem Ortsteil von Karlstadt.
Sie erreichen Karlstadt…

Aus Richtung Frankfurt:
über die A3 Richtung Würzburg, Abf. 63 Weibersbrunn und weiter Richtung Lohr (B26)

Aus Richtung Nürnberg:
über die A3 Richtung Frankfurt, Abf. Rottendorf, Richtung Karlstadt (B27) oder Abf. 100 Gramschatzer Wald, Richtung Karlstadt

Aus Richtung Kassel:
über die A7 Richtung Würzburg, Abf. 97, Hammelburg, Richtung Karlstadt (B27) oder Abf. 100 Gramschatzer Wald, Richtung Karlstadt

Aus Richtung Ulm:
über die A7 Richtung Kassel, Abf. 100, Gramschatzer Wald, Richtung Karlstadt


Bodendenkmäler:
Das gesamte Gebiet ist als verdachtsfläche für Bodendenkmäler gekennzeichnet. Archäologische Sondierungen wurden in einem Teilbereich (Fl.Nrn. 4603-4606 und 4563-4566) im Zeitraum vom 16.08.2017 bis 21.09.2017 durchgeführt. Es wurden in diesen Teilbereichen keine Hinweise auf archäologische relevante Substanzen vorgefunden. Dennoch wird seitens des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Bauvorhaben und Bodeneingriffen Bodendenkmäler auftreten können. Art. 8 des Denkmalschutzgesetzes ist zu beachten. Im Bereich der Fl.Nrn. 4554/1, 4585, 4586 und 4601 sind bislang keine Voruntersuchungen erfolgt.

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Points of interest

Infrastruktur

Entfernung zur Autobahn
Entfernung zum int. Flughafen
Entfernung zum ÖPNV (Bus, Bahn, U-Bahn, etc.)
Entfernung zum Seehafen
Entfernung zum Binnenschiffshafen
Entfernung kombinierter Verkehr

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Ökonomische Daten & Fakten

BEVÖLKERUNG (Stand: {{ data.populationStateDate | date: 'MM/yyyy' }})

Bevölkerung Gesamt
(Landkreis / Kreisfreie Stadt)
Bevölkerungsdichte
(Landkreis / Kreisfreie Stadt)
Fläche
(Landkreis / Kreisfreie Stadt)

BESCHÄFTIGUNG (Stand: {{ data.employmentStateDate | date: 'MM/yyyy' }})

Beschäftigte
(Landkreis / Kreisfreie Stadt)
Beschäftigtenquote
(Landkreis / Kreisfreie Stadt)
Arbeitslosenquote
(Landkreis / Kreisfreie Stadt)
Beschäftigten- und Arbeitslosenquote

KAUFKRAFT (Stand: {{ data.purchasingPowerStateYear }})

Euro pro Kopf
(Landkreis / Kreisfreie Stadt)
Kaufkraftindex
(Landkreis / Kreisfreie Stadt)
Kaufkraft - Euro pro Kopf

WIRTSCHAFTSKRAFT (Stand: {{ data.grossDomesticProductStateYear }})

BRUTTOINLANDSPRODUKT
(LANDKREIS / KREISFREIE STADT)

Gesamt BIP je Erwerbstätigen BIP je Einwohner

BRUTTOWERTSCHÖPFUNG
(LANDKREIS / KREISFREIE STADT)

Gesamt Produzierendes Gewerbe Handel und Verkehr Dienstleistungsbereiche
Bruttowertschöpfung (Durchschnitt)

Kostenstruktur

Grundstückskosten
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Lohnkosten
(Landkreis / Kreisfreie Stadt)
(Stand: {{ data.laborCostStateYear }})

Hebesatz (Stand: {{ data.taxStateYear }})

Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer


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