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Gewerblicher Güterverkehr oder Güterkraftverkehr ist der Transport von Gütern und Waren. Dabei gilt:

  • Die verwendeten Kraftfahrzeuge müssen inklusive Anhänger ein minimales  zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen haben.
  • Der Gütertransport erfolgt gegen ein Entgelt.
  • Für den Güterverkehr braucht man eine Lizenz vom BAG, dem Bundesamt für Güterverkehr.      
  • Für Internationalen Güterverkehr ist einer Genehmigung der EU notwendig.

 

Siehe auch


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