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Ein Gewerbegebiet dient in erster Linie der Ansiedlung von Gewerbebetrieben, die vorwiegend nicht erheblich belästigen, zum Beispiel durch Lärm, Geruch oder sonstige Umweltbelastungen. Auch ist ein Wohngebiet strikt von einem Gewerbegebiet zu trennen. Unter den Begriff Gewerbegebiet können auch Industriegebiete (GI), Mischgebiete (MI) oder Sondergebiete (SO) fallen.

Folgende Nutzungsarten ergeben sich beispielsweise für ein Gewerbegebiet:

  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Gewerbebetriebe
  • Lagerhallen
  • Sportanlagen
  • Tankstellen

 

Siehe auch:


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