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Ein Mischgebiet ist ein Baugebiet, in dem sowohl Gewerbebetriebe als auch Wohnungen untergebracht sind. Erlaubt sind hier laut deutschem Baurecht solche Betriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Optisch darf in einem Mischgebiet keine Nutzungsart insgesamt dominieren, lediglich in Teilgebieten.

Zulässig in einem Mischgebiet sind beispielsweise:

  • Wohngebäude
  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Kultur-, Kirchen-, Gesundheits-, Sport- und soziale Einrichtungen
  • Tankstellen
  • Gartenbaubetriebe
  • Einzelhandel
  • Gastronomie und Beherbergung

 

Siehe auch:


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