Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die kranken-, rentenversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Abeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer üben ihre Haupttätigkeit auf vertraglicher Basis für eine Arbeitgeberin bzw. einem Arbeitgeber in einem abhängigen Arbeitsverhältnis aus und erhalten hierfür eine Vergütung.
Siehe auch