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Werkverkehr bezeichnet den Transport von Waren einer Firma für eigene Zwecke. Dabei gilt:

  • Die Ware muss dem Unternehmen entweder gehören oder von ihm ver- oder gekauft worden sein, ver- oder gemietet, hergestellt, bearbeitet oder repariert.
  • Der Transport der Güter muss eigenen Zwecken dienen.
  • Die Fahrer müssen zum eigenen Personal gehören. Ausnahme: Krankheitsfall.
  • Der Transport der Güter ist nur eine Hilfstätigkeit für das Unternehmen, nicht dessen Zweck.

Es ist aus rechtlichen Gründen wichtig, den Begriff Werkverkehr klar vom Güterverkehr abzugrenzen.

 

Siehe auch


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